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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,.. Fragen zur Wiedereingliederung, Rehabilitation, Arbeitserprobung, etc.

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Alt 07.06. 2010, 15:50   #1
Lisa
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Standard Arbeitsschutz

Moin!

Für alle Unternehmen in Deutschland ist eine Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen gesetzlich vorgeschrieben.
Dementsprechend sind die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die Richtlinine der Europäischen Union bzgl. Arbeitsschutzmaßnahmen auszuführen und zu überprüfen.
Leider kommen nicht alle Betriebe dieser Verpflichtung nach.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin schätzt, dass der volks- und betriebswirtschaftliche Schaden durch Produktionsausfälle aufgrund von Arbeitsunfähigkeit 2008 bei ca.43 Mrd. Euro lag.

Die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle beträgt jährlich ca.28 von 1000 Vollzeitarbeitern.

Also, immer schön vorsichtig sein!



Lisa
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Alt 07.06. 2010, 19:22   #2
sam
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Pfeil Arbeitsschutz

Lisa,..

und sehr oft wird gearbeitet wie im Mittelalter durch den Arbeitnehmer. Da frage ich mich immer wie kann dies durch die BG befürwortet werden. In sehr vielen Firmen werden angemeldete Kontrollen gemacht, nur ich Frage mich wozu die Anmeldung,... Das dann kaum , nichts zu finden ist an Mängeln ist wohl ziemlich logisch. Lg sam
__________________
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Alt 07.06. 2010, 19:44   #3
Lisa
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Standard AW: Arbeitsschutz

Liebe Sam,

abgesehen davon, dass es keine allgemeinen Gefährdungskriterien gibt,
kosten Arbeitsschutzmaßnahmen Geld.......
z.B.Gehörschutz, Schutzbrillen, Sicherheitskleidung, Schutzvorrichtungen an Maschinen usw.usw.
da hört die Fürsorgepflicht leider oft auf.

Arbeitssicherheit und Gewinnmaximierung passen oft nicht zusammen!


Lisa
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Stichworte
Arbeitsplätze, Berufsgenossenschaft, Gefährdungsbeurteilung

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