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| Geldleistungen der BG,.. Fragen zum KK - Geld, Verletztengeld, Überbrückungsgeld, Rente oder Abfindung der Rente, etc. |
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#21 |
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Aktiver Benutzer
Registriert seit: 22.03.09
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Hi Dani,
vielen Dank für Deine Mühe! Eine Abfindung wird wohl auch erst bei einer Dauerrente möglich. Bei mir besteht ja noch die Hoffnung auf eine "Spontanheilung". Meine nächste Begutachtung findet im September 2011 statt. ![]() Lisa
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"Leben allein genügt nicht", sagte der Schmetterling, "Sonne,Freiheit und eine kl.Blume muss man auch haben" -HCA- |
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#22 |
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Moderator
Registriert seit: 12.01.09
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He TL,
dass ist keine Mühe, das kommt aus dem Steh-Greif. ![]() Du kannst also zu unserem zweiten Treffen dann alles erklären. ![]()
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Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen. (Chinesisches Sprichwort) |
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#23 |
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Aktiver Benutzer
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Hi
i,bei unserem Treffen reden wir doch nicht über so banale Dinge wie Geld. Da könnte Dir Sam Geschichten erzählen........... Unsere PN-Box glüht ![]() ![]() Lisa
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#24 |
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Moderator
Registriert seit: 12.01.09
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He TL,
es geht ja um unser zweites Treffen. ![]() wenn Du dann aus Italien anreist flockig ist, weil Du sehr glücklich bist. ![]() Ich plane schon vor. ![]()
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#25 |
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Aktiver Benutzer
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Hi
i,von der Nordseeküste bis Sardinien ist alles möglich............. Wie hoch darf die Altersrente ohne Berücksichtigung der Unfallrente sein? Ich habe leider keine Info gefunden! ![]() Lisa
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#26 |
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Moderator
Registriert seit: 12.01.09
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He TL,
hat mal toll .Deine Altersrente ist eine Versicherungsleistung, die Dir zusteht ab Rentenalter. Bei einer Altersrente gibt es keine Abzüge aus Hinzuverdienst mehr. Die Unfallrente ist als Zuverdienst nicht zu berücksichtigen. Also hast Du Deine Rente und die Unfallrente. Also z.B. 1.000 plus 500 also 1.500,- EUR. Aber hier muß mal Skater nachhelfen. ![]() Die Unfallrente bekomme ich doch zeitlebens, oder. ![]()
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#27 |
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Aktiver Benutzer
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Hi
i,dummerweise habe ich mir nicht die Informationsquelle notiert. Ich fand es ausgesprochen ungerecht, dass die Beiträge, die ich durch meine Leistung erbracht habe, um die Höhe der Unfallrente gekürzt werden. Da ist der Fachmann Skater gefordert! ![]() Lisa
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#28 |
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Moderator
Registriert seit: 12.01.09
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He TL,
ich kenne meinen Rentenbescheid zur EMR; hier ist die Hinzuverdienstgrenze definiert und auch die Unfallrente wird mit eingerechnet. Jedoch ist die Bemessungsgrenze so hoch, dass ich selbst bei 100% MdE diese nicht erreiche. Jetzt hab ich bei meiner Tante (nicht Du ) nachgeschaut.Es gibt in der Altersrente keine Beschränkung; es gibt nur den Nebenverdienst: ab einer bestimmten Höhe steuerrechtlich relavant, aber die Altersrente wird nicht gekürzt.
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#29 |
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Hi
i,das liest sich doch gut! Vielen Dank! ![]() Lisa
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#30 |
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Hallo an alle,
aus Zeitmangel leider nur kurz und knapp gehalten Falls weitere Fragen auftauchen, bitte stellen. Ich habe hier derzeit zwei Probleme gelesen: 1. Verschlimmerung: Auch nach einer Abfindung kann eine Rente wieder aufleben, wenn es zu einer Verschlimmerung von > 5 % ( ergo von 10 %) kommt. Gezahlt wird dann logischerweise nur der Verschlimmerungsanteil von 10 % oder mehr nach dem aktuellen, angepassten JAV. Diese Verschlimmerungsanteil kann man sich wiederum abfinden lassen, es sei denn durch den Verschlimmerungsanteil erreicht die MdE einen Wert von 40 oder höher, der eine endgülte Abfindung per Gesetz ausschließt (endgültig abgefunden werden können nur Renten bis 35 %). 2. spätere Anrechnung Bei Sozialleistungen bei denen eine Unfallrente möglicherweise angerechnet wird, z.B. Alg II, Altersrente bei Übersteigen des Grenzbetrages (ich glaube, dazu gibt es bereits einen Thread, wenn nicht bitte schreiben, dann eröffne ich das Thema gelegentlich), wird deine abgefundenen Rente so berücksichtigt, als ob sie weiter gezahlt wird. Der zu dem Zeitpunkt aktuelle fiktive Rentenbetrag wird zur Anrechnung verwandt. Durch eine Abfindung umgeht man also nicht diese Anrechnungen. Sinn macht m. E. eine Abfindung nur dort, wo sie mir die Zahlung von Zinsen erspart. Nehme ich derzeit einen Baukredit über 100.000 Euro auf, muss ich mit Zinsen je nach Zinsniveau bis zu 225.000 Euro zurückzahlen. Nehme ich die 100.000 Euro also aus meiner Abfindung hat dies effektiv einen Wert von bis zu 225.000 Euro. Nur so rechnet sich eine Abfindung. Manchmal wird eine Abfindung auch als Eigenkapitalanteil verwandt, um überhaupt Eigentum mit Kredit erwerben zu können.. Das muss aber jeder für sich entscheiden. Bei allen anderen Konstellationen macht eine Abfindung in der Regel keinen Sinn. Skater
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#31 |
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Aktiver Benutzer
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Hallo Skater,
vielen Dank für die Information! Wie hoch ist der Grenzbetrag, bei dem gekürzt wird. ![]() Lisa
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#32 |
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Aktiver Benutzer
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Moin!Moin!
Wer lesen kann, ist im Vorteil............. Ich habe inzwischen die entsprechenden Beiträge gefunden, aber vielleicht immer noch nicht ganz verstanden .70% vom Jahresverdienst brutto/netto??? ![]() Lisa
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#33 |
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Aktiver Benutzer
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Morgen Lisa,
der Grenzbetrag sind 70 % vom Jahresarbeitsverdienst (steht auf den jeweiligen Rentenanpassungsmitteilungen der Unfallrente). Skater
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#34 |
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Moderator
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Hi Lisa,
der Jahresarbeitsverdienst ist brutto. Ich gebe dir mal ein Berechnungsbeispiel, es sind Annäherungswerte aber der Rechengrundsatz stimmt. Die Rente trifft mit anderen Renten oder mit Einkommen zusammen. Es ist deshalb zu prüfen, ob sich hierdurch Auswirkungen auf die Rentenhöhe ergeben. Beispielrechnung: Rente aus der Rentenversicherung: 750,- EUR (brutto) Leistung aus der Unfallversicherung: 950,- EUR abzüglich Grundrente nach dem BVG. § 31 (1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 in Höhe von 123 Euro, von 40 in Höhe von 168 Euro, von 50 in Höhe von 226 Euro, von 60 in Höhe von 286 Euro, von 70 in Höhe von 396 Euro, von 80 in Höhe von 479 Euro, von 90 in Höhe von 576 Euro, von 100 in Höhe von 646 Euro. Die Grundrente erhöht sich für Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei einem Grad der Schädigungsfolgen von 50 und 60 um 25 Euro, von 70 und 80 um 31 Euro, von mindestens 90 um 38 Euro. (2) Schwerbeschädigung liegt vor, wenn ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 festgestellt ist. (3) Beschädigte, bei denen Blindheit als Folge einer Schädigung anerkannt ist, erhalten stets die Rente nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 100. Beschädigte mit Anspruch auf eine Pflegezulage gelten stets als Schwerbeschädigte. Sie erhalten mindestens eine Versorgung nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 50. (4) Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, erhalten eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage, die in folgenden Stufen gewährt wird: Stufe I 74 Euro, Stufe II 154 Euro, Stufe III 229 Euro, Stufe IV 306 Euro, Stufe V 382 Euro, Stufe VI 460 Euro. Beispiel: MdE 50% = -226,- EUR Summe der Rentenbeiträge: 1.474,- EUR Der Grenzbetrag errechnet sich aus dem JAV, der der Berechnung der Leistung aus der Unfallversicherung zugrunde liegt, und dem Rentenartfaktor für persönliche Entgeldpunkte. Beispiel: Jahresarbeitsverdienst: 31.000 EUR (brutto), oder bei freiwilliger Versicherung die Versicherungssumme laut Vertrag. 70% von einem Zwölftel dieses Betrages: 1.808,34 EUR vervielfältigt mit dem Faktor: z.B.: 1,0000 Ergiebt den Grenzbetrag von: 1.808,34 EUR Summe der Rentenbeiträge: -1.474,- EUR Freiraum: 334,34 ![]() verstehst Du jetzt die Beispielrechnung. ![]()
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Der Dumme lernt aus seinen Fehlern, der Kluge aus den Fehlern der anderen. (Chinesisches Sprichwort) Geändert von Dani 1404 (30.07. 2010 um 12:15 Uhr) Grund: Tipteufel |
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#35 |
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Aktiver Benutzer
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Moin!Moin!
Vielen Dank für die Info! Herzliche Grüße Lisa
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