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Geldleistungen der BG,.. Fragen zum KK - Geld, Verletztengeld, Überbrückungsgeld, Rente oder Abfindung der Rente, etc.

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Alt 26.07. 2010, 21:15   #21
Lisa
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

Hi Dani,


vielen Dank für Deine Mühe!

Eine Abfindung wird wohl auch erst bei einer Dauerrente möglich.

Bei mir besteht ja noch die Hoffnung auf eine "Spontanheilung".
Meine nächste Begutachtung findet im September 2011 statt.



Lisa
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Alt 26.07. 2010, 21:22   #22
Dani 1404
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

He TL,

dass ist keine Mühe, das kommt aus dem Steh-Greif.


Du kannst also zu unserem zweiten Treffen dann alles erklären.

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Alt 26.07. 2010, 21:51   #23
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

Hi i,


bei unserem Treffen reden wir doch nicht über so banale Dinge wie Geld.

Da könnte Dir Sam Geschichten erzählen...........
Unsere PN-Box glüht



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Alt 26.07. 2010, 22:34   #24
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

He TL,

es geht ja um unser zweites Treffen.

wenn Du dann aus Italien anreist
flockig ist, weil Du sehr glücklich bist.

Ich plane schon vor.

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Alt 27.07. 2010, 11:55   #25
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

Hi i,

von der Nordseeküste bis Sardinien ist alles möglich.............


Wie hoch darf die Altersrente ohne Berücksichtigung der Unfallrente sein?
Ich habe leider keine Info gefunden!




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Alt 27.07. 2010, 18:55   #26
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

He TL,

hat mal toll .

Deine Altersrente ist eine Versicherungsleistung, die Dir zusteht ab Rentenalter.
Bei einer Altersrente gibt es keine Abzüge aus Hinzuverdienst mehr.
Die Unfallrente ist als Zuverdienst nicht zu berücksichtigen.
Also hast Du Deine Rente und die Unfallrente.
Also z.B. 1.000 plus 500 also 1.500,- EUR.

Aber hier muß mal Skater nachhelfen.
Die Unfallrente bekomme ich doch zeitlebens, oder.

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Alt 27.07. 2010, 19:02   #27
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

Hi i,

dummerweise habe ich mir nicht die Informationsquelle notiert.

Ich fand es ausgesprochen ungerecht, dass die Beiträge, die ich durch meine Leistung erbracht habe, um die Höhe der Unfallrente gekürzt werden.

Da ist der Fachmann Skater gefordert!




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Alt 27.07. 2010, 19:17   #28
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

He TL,

ich kenne meinen Rentenbescheid zur EMR;
hier ist die Hinzuverdienstgrenze definiert und auch
die Unfallrente wird mit eingerechnet.
Jedoch ist die Bemessungsgrenze so hoch, dass ich selbst bei 100% MdE
diese nicht erreiche.

Jetzt hab ich bei meiner Tante (nicht Du ) nachgeschaut.
Es gibt in der Altersrente keine Beschränkung;
es gibt nur den Nebenverdienst:
ab einer bestimmten Höhe steuerrechtlich relavant,
aber die Altersrente wird nicht gekürzt.

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Alt 27.07. 2010, 19:20   #29
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Hi i,

das liest sich doch gut!
Vielen Dank!



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Alt 29.07. 2010, 09:42   #30
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Standard AW: Abfindung - Unfallrente

Hallo an alle,

aus Zeitmangel leider nur kurz und knapp gehalten Falls weitere Fragen auftauchen, bitte stellen.

Ich habe hier derzeit zwei Probleme gelesen:

1. Verschlimmerung:

Auch nach einer Abfindung kann eine Rente wieder aufleben, wenn es zu einer Verschlimmerung von > 5 % ( ergo von 10 %) kommt. Gezahlt wird dann logischerweise nur der Verschlimmerungsanteil von 10 % oder mehr nach dem aktuellen, angepassten JAV. Diese Verschlimmerungsanteil kann man sich wiederum abfinden lassen, es sei denn durch den Verschlimmerungsanteil erreicht die MdE einen Wert von 40 oder höher, der eine endgülte Abfindung per Gesetz ausschließt (endgültig abgefunden werden können nur Renten bis 35 %).

2. spätere Anrechnung

Bei Sozialleistungen bei denen eine Unfallrente möglicherweise angerechnet wird, z.B. Alg II, Altersrente bei Übersteigen des Grenzbetrages (ich glaube, dazu gibt es bereits einen Thread, wenn nicht bitte schreiben, dann eröffne ich das Thema gelegentlich), wird deine abgefundenen Rente so berücksichtigt, als ob sie weiter gezahlt wird. Der zu dem Zeitpunkt aktuelle fiktive Rentenbetrag wird zur Anrechnung verwandt. Durch eine Abfindung umgeht man also nicht diese Anrechnungen.


Sinn macht m. E. eine Abfindung nur dort, wo sie mir die Zahlung von Zinsen erspart.
Nehme ich derzeit einen Baukredit über 100.000 Euro auf, muss ich mit Zinsen je nach Zinsniveau bis zu 225.000 Euro zurückzahlen.
Nehme ich die 100.000 Euro also aus meiner Abfindung hat dies effektiv einen Wert von bis zu 225.000 Euro. Nur so rechnet sich eine Abfindung.

Manchmal wird eine Abfindung auch als Eigenkapitalanteil verwandt, um überhaupt Eigentum mit Kredit erwerben zu können.. Das muss aber jeder für sich entscheiden.

Bei allen anderen Konstellationen macht eine Abfindung in der Regel keinen Sinn.

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Alt 29.07. 2010, 18:53   #31
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Hallo Skater,


vielen Dank für die Information!

Wie hoch ist der Grenzbetrag, bei dem gekürzt wird.




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Alt 29.07. 2010, 20:54   #32
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Moin!Moin!

Wer lesen kann, ist im Vorteil.............

Ich habe inzwischen die entsprechenden Beiträge gefunden, aber vielleicht immer noch nicht ganz verstanden .

70% vom Jahresverdienst brutto/netto???



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Alt 30.07. 2010, 06:20   #33
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Morgen Lisa,

der Grenzbetrag sind 70 % vom Jahresarbeitsverdienst (steht auf den jeweiligen Rentenanpassungsmitteilungen der Unfallrente).

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Alt 30.07. 2010, 08:45   #34
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Hi Lisa,

der Jahresarbeitsverdienst ist brutto.

Ich gebe dir mal ein Berechnungsbeispiel,
es sind Annäherungswerte aber der Rechengrundsatz stimmt.

Die Rente trifft mit anderen Renten oder mit Einkommen zusammen.
Es ist deshalb zu prüfen, ob sich hierdurch Auswirkungen auf die Rentenhöhe ergeben.

Beispielrechnung:
Rente aus der Rentenversicherung: 750,- EUR (brutto)
Leistung aus der Unfallversicherung: 950,- EUR
abzüglich Grundrente nach dem BVG.
§ 31
(1) Beschädigte erhalten eine monatliche Grundrente bei einem Grad der Schädigungsfolgen
von 30 in Höhe von 123 Euro,
von 40 in Höhe von 168 Euro,
von 50 in Höhe von 226 Euro,
von 60 in Höhe von 286 Euro,
von 70 in Höhe von 396 Euro,
von 80 in Höhe von 479 Euro,
von 90 in Höhe von 576 Euro,
von 100 in Höhe von 646 Euro.


Die Grundrente erhöht sich für Schwerbeschädigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei einem Grad der Schädigungsfolgen

von 50 und 60 um 25 Euro,
von 70 und 80 um 31 Euro,
von mindestens 90 um 38 Euro.
(2) Schwerbeschädigung liegt vor, wenn ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 festgestellt ist.
(3) Beschädigte, bei denen Blindheit als Folge einer Schädigung anerkannt ist, erhalten stets die Rente nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 100. Beschädigte mit Anspruch auf eine Pflegezulage gelten stets als Schwerbeschädigte. Sie erhalten mindestens eine Versorgung nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 50.
(4) Beschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von 100, die durch die anerkannten Schädigungsfolgen gesundheitlich außergewöhnlich betroffen sind, erhalten eine monatliche Schwerstbeschädigtenzulage, die in folgenden Stufen gewährt wird:

Stufe I 74 Euro,
Stufe II 154 Euro,
Stufe III 229 Euro,
Stufe IV 306 Euro,
Stufe V 382 Euro,
Stufe VI 460 Euro.



Beispiel: MdE 50% = -226,- EUR

Summe der Rentenbeiträge: 1.474,- EUR


Der Grenzbetrag errechnet sich aus dem JAV, der der Berechnung der Leistung
aus der Unfallversicherung zugrunde liegt,
und dem Rentenartfaktor für persönliche Entgeldpunkte.

Beispiel:
Jahresarbeitsverdienst: 31.000 EUR (brutto),
oder bei freiwilliger Versicherung die Versicherungssumme laut Vertrag.
70% von einem Zwölftel dieses Betrages: 1.808,34 EUR
vervielfältigt mit dem Faktor: z.B.: 1,0000

Ergiebt den Grenzbetrag von: 1.808,34 EUR

Summe der Rentenbeiträge: -1.474,- EUR

Freiraum: 334,34


verstehst Du jetzt die Beispielrechnung.

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Geändert von Dani 1404 (30.07. 2010 um 12:15 Uhr) Grund: Tipteufel
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Alt 30.07. 2010, 12:04   #35
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Moin!Moin!


Vielen Dank für die Info!




Herzliche Grüße
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